Im Garten gibt es das ganze Jahr hindurch viel zu tun. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Gartenarbeit in welchem Monat zu erledigen ist. Dann wird nichts vergessen und so steht einem gepflegten Garten nichts mehr im Wege!
In diesem Artikel finden Sie detaillierte Hinweise darauf, wann bestimmte Gartenarbeiten im Laufe eines Jahres durchgeführt werden sollten.
Draußen wird es immer kälter, es friert und schneit. Genau jetzt brauchen Vögel unsere Hilfe – nämlich bei der Futteraufnahme. Und am besten als „Vogelrestaurant“ dient ein Futterhaus für Vögel – entweder auf dem Balkon oder im Garten. Von Futter über Standort gibt es aber einiges zu beachten.
Unsere Staubarme Steinsäge für Pflaster, Platten, Natursteine und Fliesen ist jetzt im Einsatz.
Für unsere Kunden bedeutet das weniger Dreck, Staub und Lärm auf der Baustelle beim zuschneiden der Pflastersteine. Daraus resultiert eine effektivere und schnellere Arbeitsweise.
Bodenumkehrfräsen für z.B. Rasenneuansaat oder Rollrasen
In einem Arbeitsgang werden Grasreste und Erdkrümel klein gefräst und Steine in die untere Humusschicht abgelegt. Auf der Oberschicht bleibt ein fein zerkleinerter Humusboden direkt zur Neueinsaat.
Ideal für enge Grundstückszugänge.
Mäh- und Mulcharbeiten mit Proffesionellem Mulchgerät für Wiesen und Gestrüpp. Perfekt für enge Grundstückszugänge mit 75cm Arbeitsbreite.
Eine Grabstelle ist ein Ort, der einerseits durch sein Äußeres von der Bedeutung der/des Verstorbenen für die Hinterbliebenen berichten will; er soll aber meistens auch langfristig zu betreuen und daher möglichst pflegeleicht sein.
Bei Gartenbau Florian Hügler sind wir uns der Bedeutung dieses Fleckchens Erde bewusst.
Wir können zur Gestaltung der Gedenkstätte beitragen und halten dafür beispielsweise geeignete Pflanzkonzepte parat, gerne übernehmen wir für Sie aber auch die dauerhafte Pflege mit unseren Grabpflegeverträgen.
Hier erfahren Sie alles über einen gesunden Rasen. Vom Saatgut über Rasendünger, Rasenkrankheiten und vieles mehr.
Jegliche Sorten von Zierkiesen, Splitten, Rindenmulch, gesiebter Humus, Findlingen, Natursteine-Platten, Mauersteinen und vieles mehr können wir ihnen besorgen. Auch gerne mit Lieferung zu ihnen.
Gerne nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
Steuerbonus
Mit Ihrem Garten gleich 2-mal sparen
Die Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen – wie z. B. Gartenumgestaltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, gelten nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes in gleicher Weise auch für die Neuanlage von Gärten:
Diese Arbeiten können aktuell mit 20% von maximal 6.000 € – also 1.200 € – steuerlich in Ansatz gebracht werden (§ 35a Abs. 3 EStG).
Unabhängig davon können haushaltsnahe Dienstleistungen – zu denen z. B. die Gartenpflege gehört, mit 20% von maximal 20.000 € (=4.000 €) steuermindernd berücksichtigt werden (§ 35a Abs. 2 EStG).
Bonus für die Pflege Ihres Gartens
Steuerliche Unterstützung haushaltsnaher Dienstleistungen: Ihr Gärtner Florian Hügler pflegt Ihren Garten und berechnet Ihnen netto 1.980,00 €.
Die Leistung des Landschaftsgärtners für Gehölzschnitt, Rasenpflege und Pflege der Pflanzflächen beinhaltet nur Lohnkosten. Einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19% ergeben sich brutto 2.356,20 €.
20% Steuerbonus entsprechen 471,24 €, der direkt Ihre Einkommensteuer mindert:
Lohnkosten netto 1980,00€+ 19% MwSt. 376,00€= brutto 2356,20€
20% Steuerbonus=471,24€
Bonus für die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens
Ihr Gartenbauer Florian Hügler gestaltet Ihren Vorgarten und Eingangsbereich
und berechnet Ihnen netto 7.900,00 €.
Der Anteil der anrechenbaren Lohnkosten soll in diesem Beispiel 4.900,00 € betragen. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergeben sich dann Lohnkosten (brutto) in Höhe von 5.831,00 €.
Ihr Steuerbonus (20%) beträgt damit 1.166,20 €.
Sie hätten in diesem Beispiel den maximalen Steuerbonus von 1.200,00 € annähernd ausgeschöpft:
Rechnungsbetrag netto 7.900,00 €
davon anrechenbare Lohnkosten 4900,00€+19% MwSt. 931,00€= brutto 5831,00€
20% Steuerbonus= 1.166,20 €
Tipp
Kombinieren Sie beide Steuerboni
Wenn Sie sowohl die Im Beispiel 1 als auch die im Beispiel 2 aufgeführten Arbeiten in Auftrag gegeben hätten, könnten Sie mit folgendem Gesamt-Steuerbonus rechnen:
Bsp. 1: Steuerbonus für Gartenpflege 471,24€
Bsp. 2: Steuerbonus für Gartenneu-/umgestaltung 1.166,20€
GESAMT-STEUERBONUS= 1.637,44 €
Die Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden, die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden.
Damit Sie den Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden, Barzahlungen werden nicht anerkannt.
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